Schutzkonzept

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Schutzkonzept TuS Ost e.V.

Stand: 21. Oktober 2025 / Erstellt von Jan Müller

1. Einleitung

Alle Mitglieder der Freien Turn-und Sportvereinigung Ost e.V. (kurz: TuS Ost) haben das Recht, mit Spaß und Freude sportlich sowie ehren- und hauptamtlich in unserem Verein aktiv zu sein. Die Vereine und Verbände müssen die Rahmenbedingungen für ein gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander schaffen. Dies ist auch ein wichtiger Baustein im Leitbild des TuS Ost.

Der Schutzauftrag des Vereins bezieht sich insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (s. 2.5), soll aber darüber hinaus alle Sporttreibenden in unserem Verein vor jeglicher Form von Gewalt schützen (s. Kapitel 2 für eine Übersicht der verschiedenen Gewaltformen). 

Alle Mitglieder im Verein müssen und können durch eine Kultur von Aufmerksamkeit und Konsens dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken. Wir fördern daher ein Klima, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor Gewalt und Diskriminierung im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Speziellen schützt und betroffene Personen zum Reden ermutigt. 

2. Definitionen – Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?

Sexualisierte Gewalt beschreibt die Machtausübung, Demütigung und Unterwerfung mit dem Mittel der Sexualität. Tatpersonen geht es also nicht an erster Stelle um sexuelle Befriedigung, sondern um die Ausübung von Macht gegenüber Schwächeren. Sexualisierte Gewalt kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Häufig geht die Ausübung von sexualisierter Gewalt mit der Ausübung von anderen Gewaltformen einher, etwa der emotionalen oder körperlichen Gewalt. Daher wird in diesem Schutzkonzept auch der Begriff „interpersonelle Gewalt“ genutzt, wenn von allen 3 Gewaltformen die Rede ist.

Emotionale Gewalt bezeichnet  psychische Gewalt wie Beleidigungen, Erniedrigungen oder, Ausgrenzung.

Körperliche Gewalt meint physische Gewalt, wie z.B. Schlagen, Würgen, Treten. 

Vernachlässigung bezeichnet Gewalt durch die Unterlassung von Fürsorge, wie z.B. fehlende Versorgung mit Trinkwasser oder Nahrung. 

Neben den unterschiedlichen Formen von Gewalt, gibt es auch unterschiedliche Abstufungen von Gewalt. In diesem Schutzkonzept wird zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und Straftatbeständen unterschieden. Viele Handlungen liegen gesetzlich in einer Grauzone, weil sie nicht eindeutig zugeordnet oder schwer nachgewiesen werden können. 

Grenzverletzungen liegen dann vor, wenn die übergriffige Handlung einmalig oder gelegentlich, unbeabsichtigt oder korrigierbar ist. Dies ist abhängig vom subjektiven Empfinden. Ein Beispiel wäre eine Berührung bei einer Hilfestellung im Sport, die danach unterlassen wird (sie war dann einmalig und korrigierbar) oder eine unbeabsichtigte Berührung im Rahmen des Sporttreibens. Auch ein Witz über das Aussehen einer Person kann eine Grenzverletzung sein. 

Übergriffe sind dann gegeben, wenn die übergriffige Handlung nicht zufällig oder aus Versehen passiert ist. Sie können aus fachlichen/persönlichen Defiziten entstehen, können aber auch Teil der Strategie von Täter*innen sein. Wenn beispielsweise jemand aus der Umkleide einen Beitrag für soziale Medien erstellt, auf der jemand nackt zu sehen ist, ist das ein Übergriff, der vielleicht ein Versehen war. Wenn jemand heimlich in der Umkleide Fotos macht, ist das ein absichtlicher Übergriff. 

Straftatbestände sind strafrechtlich relevante Gewaltformen und umfassen Handlungen vor und am Kind sowie die Anleitung zu Handlungen. 

3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport

3.1. Ziele des Sportvereins

Zielsetzung dieses Präventions- und Schutzkonzepts ist die Etablierung einer „Kultur von Aufmerksamkeit und Konsens“ in unserem Verein. 

Aufmerksamkeit meint die Aufmerksamkeit für die Grenzen und Bedürfnisse anderer. 

Konsens beschreibt Zustimmung oder Einverständnis als Grundlage des Handelns in allen sozialen Interaktionen, insbesondere in Momenten die grenznah stattfinden, wie zum Beispiel Hilfestellungen, Umkleidesituationen oder Sportarten mit viel Körperkontakt. 

Übergeordnet soll allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein sicherer Raum für die Ausübung ihres Sports geboten werden. Zudem trägt dieses Konzept zum Schutz der Trainer*innen und Betreuer*innen bei, indem sie diesen eindeutige Empfehlungen und Leitlinien für ihre Arbeit gibt (s. 5.8). 

4. Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteur*Innen im Verein XY & Risikoanalyse

4.1. Analyse der Akteur*innen

Wir haben alle Personen und Gruppen identifiziert, die in unserem Verein aktiv sind oder mit ihm in Verbindung stehen. Dazu gehören:

  • Vorstandsmitglieder*innen
  • Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
  • Trainer*innen, Übungsleiter*innen und weitere ehrenamtliche Helfer*innen
  • Sportler*innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Externe Dienstleister (z.B. Reinigungskräfte, Hausmeister)
  • Kooperationspartner (z.B. Schulen, andere Vereine)

Für jede dieser Gruppen haben wir die Art und Häufigkeit des Kontakts sowie mögliche Risikofaktoren erfasst und Verbesserungsmöglichkeiten analysiert.

4.2. Risikoanalyse & Zusammenfassung

Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir systematisch potenzielle Gefährdungssituationen in unserem Verein untersucht. Dabei haben wir beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Räumlichkeiten und deren Nutzung (z.B. Umkleidekabinen, abgelegene Bereiche)
  • Betreuungssituationen (z.B. Einzeltraining, Fahrten zu Wettkämpfen)
  • Kommunikationsstrukturen und Machtverhältnisse
  • Vereinskultur und Umgang mit dem Thema Kinderschutz

Die konkreten Ergebnisse der Risikoanalyse werden nicht veröffentlicht – dies könnte  potentiellen Täter*innen als Wegweiser zu Schwachpunkten dienen. Stattdessen dienen die Ergebnisse zur Optimierung der gefundenen Punkte auf allen Ebenen des Vereins. Als ungefähre Beispiele ging es hier um klarere Regelungen rund um Umkleiden und Duschen, Kommunikationswege und Aufsichtssituationen. Wir haben Veränderungen eingeleitet, wenn wir hier Schwachstellen gefunden haben und werden dies auch weiterhin tun. 

5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen

5.1. Vorbildfunktion der Leitung

Der gesamte TuS Ost mit seiner Sportjugend und den jeweiligen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie dem Vorstand unterstützt das Thema Kinder- und Jugendschutz sowie ferner den Schutz vor jeglicher Gewalt in vollem Umfang. 

5.2. Information und Einbeziehung aller Akteur*innen – Öffentlichkeitsarbeit

Der TuS Ost und seine Abteilungen verpflichten sich der Weitergabe von Informationsmaterialien des Landessportbundes NRW zur Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport und der Entwicklung weiterer Materialien gemeinsam mit seinen Netzwerkpartnern.

Die geschieht z.B. durch

  • Weitergabe von Informationsmaterialien
  • Informationsbereitstellung auf der Homepage des TuS Ost
  • Vorträge auf der Mitgliederversammlung
  • Newsletter an die Mitglieder
  • Veröffentlichungen im Blog des TuS Ost

Außerdem werden wir das Thema bei Mitgliedern ins Bewusstsein rufen, beispielsweise durch den Aushang von Plakaten und durch eine spielerische Abfrage im Fitnessstudio, bei der mit Schlüsselabgabe in eins von zwei Fächern eine Abstimmung erfolgt – mal zu ganz vom Thema unabhängigen Themen (“Urlaub schon gebucht? Ja – Nein”), aber auch zu Themen, die das Thema Sicherheit und Grenzen aktivieren (“Komplimente über den Körper? – Ja gern – Bitte nicht” oder “Männer mit freiem Oberkörper beim Training? Geht gar nicht – Ist okay”). 

5.3. Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen

In der Jahreshauptversammlung am 07.03.2025 wurde das Thema in die Präambel der Satzung aufgenommen. Dort steht nun: 

Die Freie Turn- und Sportvereinigung Ost e.V., gegründet im Jahre 1895, versteht sich als traditionsreicher Sportverein, der nicht nur seine sportlichen Aufgaben erfüllen, sondern sich auch den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen will. Seine Angebote stehen grundsätzlich allen Menschen offen. Die Tradition des Arbeitersportvereins verpflichtet uns zu Gerechtigkeit und Solidarität, zu Integration und Inklusion gegenüber allen Menschen, die mit uns diese Werte verwirklichen möchten. 

Der Verein, seine Amtsträger, Mitarbeiter und Mitglieder verurteilen jegliche Form der Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Verein, seine Amtsträger, Mitarbeiter und Mitglieder pflegen eine Aufmerksamkeitskultur. 

5.4. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen

Als Ansprechpersonen für das Thema (sexualisierter) Gewalt stehen für den gesamten Verein stets zwei Personen zur Verfügung. Diese sind momentan: 

Tabea Jodeit (w) – Telefonnummer – tabea.jodeit@tus-ost.de

Jan Müller (m) – 0176-96034293 – jan.mueller@tus-ost.de

Beide gemeinsam sind erreichbar unter neinzugewalt@tus-ost.de

In der Zukunft wird auf der Homepage für jede Abteilung eine Ansprechperson benannt.

5.5. Das erweiterte Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verein. Die Vorlage und die Einsicht in das Papier trägt dazu bei, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 72a SGB VIII. Das erweiterte Führungszeugnis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Ausstellungsdatum. Danach ist es dann erneut zu beantragen und zur Einsichtnahme vorzulegen. Ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis für sich allein gesehen bietet jedoch keine Garantie für die Eignung von Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich sondern stellt einen Mindeststandard dar.

Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, dürfen in unserem Verein nur die Übungsleiter/innen Kinder- und Jugendgruppen betreuen, bei denen das erweiterte Führungszeugnis vorgelegen hat! Dieses wird konsequent beachtet.

5.5.1. Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei der TuS Ost

Zur Abgabe eines erweiterten Führungszeugnis sind alle Personen verpflichtet, die für den TuS Ost tätig sind und mit Mitgliedern unter 18 Jahren in Kontakt kommen. Dies beinhaltet folglich alle Trainer*innen, Betreuer*innen und regelmäßig ehren- und hauptamtlich Engagierte.

5.5.2. Ablauf

Mit Aufnahme einer Aufgabe beim TuS Ost ist unmittelbar ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Sollte das erweiterte Führungszeugnis nicht binnen 6 Wochen nach Aufnahme der Aufgabe vorliegen, ist der Geschäftsstelle per E-Mail an info@tus-ost.de die Bestätigung der Beantragung nachzuweisen. Sollte nach 10 Wochen kein Führungszeugnis vorliegen, muss die Tätigkeit für den TuS Ost unterbrochen werden, bis das Führungszeugnis vorliegt. 

Die Vorgehensweise wird im Folgenden kurz vorgestellt:

  1. Die Übungsleiter/innen erhalten in der Geschäftsstelle oder bei den in ihren Abteilungen hierfür zuständigen Personen eine Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.
  2. Die Übungsleiter/innen legen die ausgefüllte Bescheinigung bei dem für sie zuständigen Einwohnermeldeamt vor. Dabei müssen sie einen Personalausweis dabei haben und ihn vorlegen. Es besteht Gebührenfreiheit, für den/die Übungsleiter/in fallen also keine Kosten an.
  3. Das Einwohnermeldeamt erstellt das erweiterte Führungszeugnis und übersendet es an den/die Übungsleiter/in.
  4. Der/die Übungsleiter/in legt bei der zuständigen Abteilungsleitung das erweiterte Führungszeugnis persönlich zur Einsichtnahme (nicht zur Aufbewahrung!) vor. Die Abteilungsleitung führt eine Liste über die Personen und den Zeitpunkt der Einsichtnahme.  Sollten Einträge vorliegen, darf die Person mit sofortiger Wirkung kein Training mehr anbieten und der Vorstand wird informiert. Die Mitarbeitenden des TuS Ost sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 
  5. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Vorlage in der Geschäftsstelle nicht älter als drei Monate sein.
  6. Spätestens nach 5 Jahren  ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Der TuS Ost erneuert turnusmäßig in den glatt durch 5 teilbaren Jahren (2025, 2030, 2035, …) die Führungszeugnisse. Für Menschen, die in der Zwischenzeit neu hinzukommen, wird folglich bei Tätigkeitsbeginn und dann beim nächsten Stichjahr das Führungszeugnis fällig. 

5.6 Verhaltenskodex & Selbstverpflichtungserklärung

Der Verhaltenskodex (s. Anhang: Ehrenkodex) und die Selbstverpflichtungserklärung sind ein wichtiges Präventionsinstrument und bieten Mitarbeitenden Orientierung für einen Umgang miteinander, bei dem Grenzen respektiert und geachtet werden. Der Kodex formuliert Regelungen für Situationen, die von Mitarbeitenden einer Einrichtung für sexuelle Gewalt ausgenutzt werden könnten. Das Bekenntnis aller Trainer*innen und Mitarbeitenden zu diesen Regeln und Verboten erschwert die Anbahnung von sexuellem Missbrauch und schützt zugleich Mitarbeitende vor falschem Verdacht. 

Desweiteren definiert der Verhaltenskodex für alle Teilnehmenden am Sport, was angemessenes Verhalten ist und ab wann es unangemessen ist. 

5.6.1 Abgabe zu Beginn der Tätigkeit

Unabhängig von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses haben alle Trainer*innen, Betreuer*innen und regelmäßig ehren- und hauptamtlich Engagierte eine Selbstverpflichtungserklärung entsprechend dem Muster zu unterzeichnen (siehe Anhang 7.1). Diese wird gemeinsam mit dem Ehrenkodex bei Tätigkeitsbeginn unterschrieben. 

Sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, müssen zumindest Ehrenkodex und Selbstverpflichtungserklärung anerkannt und unterschrieben werden. 

Die Abteilungsleitungen sind für die Unterzeichnung und Entgegennahme der Selbstverpflichtungserklärung zuständig, die Geschäftsstelle dokumentiert dies und legt sie zentral ab. 

5.7. Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden / Personalentwicklung

Der Wissensstand zu (sexueller) Gewalt soll durch Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten aufgebaut und mit Fortbildungen auf dem neuesten Stand gehalten werden. Erst mit ausreichendem Wissen ist es möglich, die Relevanz des Themas zu erfassen, Sensibilität zu entwickeln und bei Vermutung und Verdacht angemessen handeln zu können.

5.7.1. Sensibilisierung

Die Trainer*innen werden aufgefordert, regelmäßig an thematisch relevanten Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

5.8. Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander

5.8.1. Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende (MA)

Körperliche und emotionale Nähe sind Grundlage für unsere Arbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen, aber auch mit Erwachsenen. Es ist wichtig sich der Bedeutung der emotionalen Abhängigkeit als Täterstrategie bewusst zu sein. Die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz liegt immer bei den beruflichen und ehrenamtlichen Bezugspersonen, nicht bei den Sporttreibenden. Aus diesem Grund verlangen wir von unseren Mitarbeitenden die Beachtung folgender Punkte: 

  • Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht und individualpädagogische Maßnahmen finden nur an dafür geeigneten Orten statt und müssen jederzeit von außen zugänglich sein. 
  • In Bezug auf Minderjährige halten wir die professionelle Distanz für besonders wichtig: Bezugspersonen bauen keine privaten Freundschaften zu betreuten Kindern oder Jugendlichen auf. Es findet keine Fortführung der Beziehung im privaten Rahmen statt (z. B. private Treffen, private Urlaube). 
  • Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und respektiert und nicht abfällig kommentiert.
  • Das sportliche Miteinander wird so gestaltet, dass die Grenzen der Kinder und Jugendlichen gewahrt werden.
  • Diesen Leitlinien verpflichten sich alle Übungsleiter*innen und andere Personen, die für den TuS Ost tätig werden, mit der Selbstverpflichtungserklärung vor Beginn ihrer Tätigkeit.

5.8.2. Verhaltensleitlinien für Sportler*innen

Wir legen für alle Sporttreibenden am TuS Ost Wert auf das Beachten folgender Punkt: 

  • Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und respektiert und nicht abfällig kommentiert.
  • Das sportliche Miteinander wird so gestaltet, dass die Grenzen aller Teilnehmenden gewahrt werden. Dies beinhaltet explizit sowohl körperliche wie verbale Grenzverletzungen. 
  • Wenn jemand mir ein “Nein” sagt (oder ein “Stopp” oder ein “Hör auf” oder eine vergleichbare Abgrenzung), achte ich dies und höre auf mit der Handlung/ der Aussage, die das Nein hervorgerufen hat. 

5.8.3. Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigte

Wir wünschen uns von den Erwachsenen, die ihre Kinder am TuS Ost begleiten, das Ernstnehmen folgender Punkte: 

  • Ich sehe mich als Vorbild für alle Kinder, verhalte mich entsprechend und verzichte aus diesem Grund auch auf Kraftausdrücke und Beleidigungen.
  • Ich unterlasse es Kindern während des Trainings oder Wettkämpfen Anweisungen zu geben und erkenne an, dass dies dem Trainer obliegt.
  • Die Entscheidungen von verantwortlichen Personen (Trainer*in, Schiedsrichter*in) erkenne ich an und kritisiere diese nicht lautstark. Dadurch fördere ich den respektvollen Umgang untereinander und lebe dies den Kindern vor. 
  • Kritik oder Unverständnis gegenüber den Trainer*innen kläre ich in einem konstruktiven Vier- oder Sechsaugengespräch.
  • Ich gehe mit meinem Konsum von Alkohol und Zigaretten bei Kinder- und Jugendveranstaltung bewusst um und nehme meine Vorbildfunktion ernst.
  • Sollte mein Kind beim Umziehen oder Toilettengang Hilfe benötigen, halte ich mich nicht länger als notwendig in den Umkleiden auf und achte die Privatsphäre der jungen Sportler*innen.
  • Bei der Erstellung von Fotos, sowie dem Teilen über Messenger-Dienste achte ich auf einen sachlichen Austausch und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Diese Verhaltensleitlinien sind auf der Homepage einsehbar und werden Eltern im Bedarfsfall erneut vorgelegt. 

5.9. Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit

Wir sind bezüglich des Schutzes vor (sexualisierter Gewalt) im Austausch mit dem Stadtsportbund Bielefeld. Unseren Mitgliedern bieten wir durch Informationsmaterial die Möglichkeit, örtliche Beratungsstellen wie das Mädchenhaus oder die Frauenberatungsstelle zu kontaktieren, wenn fachliche Unterstützung nötig wird. 

Mädchenhaus Bielefeld e.V.
Detmolder Straße 87a
33604 Bielefeld

Telefon: 0521 178813

Psychologische Frauenberatung e. V.
Frauenberatungsstelle Bielefeld
Ernst-Rein-Str. 33
33613 Bielefeld

Telefon: 0521 121597

Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft, sodass neue Erkenntnisse über den bestmöglichen Schutz der Sporttreibenden sowie Trainer*innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in die neue Version einfließen können. 

6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention

Der TuS Ost legt großen Wert auf ein effektives Beschwerdemanagement und einen klaren Kriseninterventionsplan, um im Falle von Grenzverletzungen oder Gewaltvorfällen angemessen und schnell reagieren zu können.

6.1. Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan

Wir haben ein transparentes und niedrigschwelliges Beschwerdesystem eingerichtet, das allen Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Dieses umfasst:

  • Klar benannte Ansprechpersonen für Beschwerden und Bedenken, bekanntgegeben auf der Homepage. Zum Einen gibt es Ansprechpersonen für den gesamten Verein, zum Anderen hat jede Abteilung eine Ansprechperso.
  • Ein klarer Beschwerdeweg auf der Homepage, sowohl über ein Kontaktformular wie auch  über E-Mail. 
  • Einen strukturierten Prozess zur Bearbeitung von Beschwerden (s. 6.2)

Unser Kriseninterventionsplan legt fest, wie bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen vorzugehen ist. Er beinhaltet:

  • Sofortmaßnahmen zum Schutz Betroffener
  • Klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege
  • Schritte zur Einbeziehung externer Fachberatung

6.2. Interventionsschritte – Beratungsleitfaden / Beratungsleitlinien

Wir haben einen detaillierten Interventionsleitfaden entwickelt, der folgende Schritte umfasst:

  1. Ruhe bewahren und Situation einschätzen
  2. Dokumentation des Vorfalls/Verdachts
  3. Information der zuständigen Ansprechperson
  4. Beratung im Krisenteam und Planung weiterer Schritte
  5. Externe Fachberatung hinzuziehen, wenn notwendig
  6. Gespräche mit Beteiligten führen
  7. Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen

6.3. Rehabilitation

Im Vordergrund unserer Aufgaben bezüglich dieses Schutzkonzepts steht die Sicherheit aller Mitglieder vor Übergriffen. Aus diesem Grund halten wir es für vorrangig, Anschuldigungen ernst zu nehmen und Betroffenen Glauben zu schenken. 

Gleichzeitig gilt im Umgang mit unseren Trainer*innen und anderen Personen selbstverständlich  die Unschuldsvermutung. Hat sich ein Verdacht nicht oder nicht ausreichend oder als nicht tatsächlich bestätigt, ist uns eine gute Aufarbeitung und eine Rehabilitation zur Rückkehr ins Team wichtig. Dies trifft auf strafrechtlich relevante Einlassungen nicht zu, hier wird der Meldepflicht und Anzeige nachgegangen.

Ist sicher, dass der Vorwurf nicht zutreffend ist, ist es wichtig für uns, der Person die Rückkehr in ihre Tätigkeit zu ermöglichen. Dazu gehören auch Gespräche mit anderen Teammitgliedern, um Vorbehalten zu begegnen und zu einer guten Arbeitsgrundlage zurück zu finden. Dieser Prozess soll über den Kreis der Betroffenen nicht hinausgehen und wird mit der angemessenen Diskretion behandelt.

Ziel ist immer eine gute Vertrauensbasis, eine Wiederherstellung der Arbeitskraft und ein Blick auf die Mitglieder, die uns vertrauen. Die folgenden Punkte leiten uns dabei: 

  • Offizielle Klarstellung und Entschuldigung gegenüber der Person
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung des Rufes im Team und gegenüber den Mitgliedern
  • Vermittlung psychologischer Betreuung für Betroffene

6.4. Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen

Nach jedem Vorfall führen wir eine gründliche Reflexion durch:

  • Analyse des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen
  • Identifikation von Verbesserungspotentialen
  • Anpassung von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzept

6.5. Anlaufstellen und Notrufnummern-Plakat

Wir haben ein Plakat mit wichtigen Anlaufstellen und Notrufnummern erstellt, das an zentralen Stellen im Verein aushängt. Es enthält:

  • Kontaktdaten der vereinsinternen Ansprechpersonen
  • Nummern von Beratungsstellen und Hilfsangeboten
  • Notrufnummern für akute Krisensituationen

Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass unser Verein auf Krisensituationen vorbereitet ist und angemessen reagieren kann, um das Wohl aller Mitglieder zu schützen.

7. Anhang

7.1 Selbstverpflichtungserklärung und Ehrenkodex

Ich versichere, dass ich nicht wegen einer der nachfolgend genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden bin und auch kein Ermittlungsverfahren wegen einer der nachfolgend genannten Straftaten gegen mich eingeleitet worden ist: §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den §§225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs.

(alternative Formulierung bei Personen, die kein erweitertes Führungszeugnis aus dem Zentralregister vorlegen können, weil sie zum Beispiel nicht ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder weil es sich um ausländische Staatsangehörige handelt:

Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer anderen vergleichbaren Straftat, die sich gegen Minderjährige richtete und den in § 72a Absatz 1 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) genannten Straftaten vergleichbar ist, in meinem Heimatland oder in anderen Staaten rechtskräftig verurteilt wurde. Bei den in § 72a Absatz 1 SGB VIII genannten Straftaten handelt es sich um die §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des deutschen Strafgesetzbuchs.)

Für den Fall, dass wegen der vorgenannten Straftaten ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies dem Vorstand gemäß § 26 BGB des Vereins umgehend mitzuteilen.

Zudem verpflichte ich mich zu folgenden Verhaltensweisen: 

  • Ich begegne Kindern und Jugendlichen sowie allen anderen Sporttreibenden mit wertschätzendem und vertrauensvollem Verhalten und achte ihre Rechte und ihre Würde.
  • Ich wahre die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten  Personen, besonders Kinder und Jugendlichen.
  • Ich schütze insbesondere die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, interpersoneller und besonders sexualisierter Gewalt.
  • Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterrichtung und invidualpädagogische Maßnahmen führe ich nur an dafür geeigneten Orten durch, die jederzeit von außen zugänglich sind.
  • Ich baue keine privaten Freundschaften zu betreuten Kindern oder Jugendlichen auf. Ich führe die Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen nicht privat weiter, bspw. durch private Treffen oder Ausflüge. 
  • Ich nehme die individuellen Empfindungen der unterschiedlichen Personen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen
  • Ich nehme Grenzüberschreitungen gegenüber Schutzbefohlenen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und spreche meine Wahrnehmung unmittelbar bei den Beteiligten offen an. Bei schweren oder wiederholten Grenzverletzungen informiere ich den Vorstand oder die Ansprechperson im #NeinZuGewalt-Team über den Sachverhalt.