Kinder- und Jugendschutz

Regeln beim TuS Ost

Es liegt dem TuS Ost am Herzen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern ein gutes Gefühl zu geben, wenn Sie beim TuS Ost sportlich aktiv sind. Bereits seit vielen Jahren war es beim TuS Ost daher schon üblich, von den Übungsleitern und anderen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen in regelmäßigem Kontakt sind, sogenannte erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. Anlass unsere Regelungen erneut zu prüfen gibt eine Vereinbarung, die im Oktober 2015 zwischen der Stadt Bielefeld und dem TuS Ost – sowie auch vielen anderen Bielefelder Sportvereinen –  abgeschlossen wurde. Hierin verpflichteten sich die Vereine, die Qualifizierung der neben- und ehrenamtlich tätigen Personen für ihre Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Der TuS Ost sichert insbesondere zu, dafür zu sorgen, dass keine wegen eines Sexualdelikts o. ä. vorbestrafte Person Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet. Welche Personen dieses betrifft, ist in der Vereinbarung im Einzelnen geregelt. Sie ist auf der Geschäftsstelle einzusehen. Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, dürfen in unserem Verein nur die Übungsleiter/innen Kinder- und Jugendgruppen betreuen, bei denen das erweitere Führungszeugnis vorgelegen hat! Dieses wird konsequent beachtet.

Bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung war es, wie bereits erwähnt, beim TuS Ost schon gängige Praxis, von den Übungsleitern ect. erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. Die übliche Vorgehensweise in der Vergangenheit und der Zukunft wird im Folgenden kurz vorgestellt:

  1. Die Übungsleiter/innen erhalten in der Geschäftsstelle oder bei den in ihren Abteilungen hierfür zuständigen Personen eine Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.
  2. Diese legen die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit einer  Kopie Ihres Personalausweises bei dem für sie zuständigen Einwohnermeldeamt vor. Es besteht Gebührenfreiheit, für den/die Übungsleiter/in fallen also keine Kosten an.
  3. Das Einwohnermeldeamt erstellt das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und übersendet es an den/die Übungsleiter/in.
  4. Der/die Übungsleiter/in legt der Geschäftsstelle des TuS Ost, und zwar dem Geschäftsführer oder der pädagogischen Mitarbeiterin das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis persönlich zur Einsichtnahme (nicht zur Aufbewahrung!) vor. Die Geschäftsstelle dokumentiert, dass das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zur Einsicht vorgelegen hat. Dass die Mitarbeiter des TuS Ost zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, versteht sich von selbst!
  5. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis darf bei Vorlage in der Geschäftsstelle nicht älter als drei Monate sein.
  6. Spätestens nach 3 Jahren  ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Diese Schritte hören sich sehr formal an, doch sind sie im Hinblick auf das damit verbundene Anliegen vertretbar! Unabhängig von diesen formalistischen Dingen denken wir auch darüber nach, wie Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein einen noch höheren Stellenwert bekommen kann. Wir sind für Anregungen sehr dankbar und hoffen auch auf zahlreiche Interessierte, die uns bei unserem Anliegen tatkräftig unterstützen können.