Zur Gewährung eines ermäßigten Beitrags muss ein entsprechender Nachweis (Schülerausweis, Bielefeld-Pass etc.) vorgelegt werden. Die Zahlung des ermäßigten Beitrags wird auf die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristet. Nach Ablauf wird automatisch der reguläre Beitrag erhoben. Die Einordnung bleibt dagegen aufrechterhalten, sofern in der Geschäftsstelle vor dem Ablaufdatum erneut ein Nachweis eingereicht wird.
Die Förderung durch "Sport for Kids" bzw. "Bildung und Teilhabe" erfordert ebenfalls das Zusenden der nötigen Unterlagen.
Diese Unterlagen können Sie uns per Post zusenden (TuS Ost, Bleichstr. 151a, 33607 Bielefeld) oder an die E-Mail-Adresse info@tus-ost.de schicken.
Informationen zum Familienbeitrag finden Sie in der Beitragsübersicht.